Nutzungsbedingungen für Unternehmenskunden

haello ai GmbH · Fluedy · Fassung vom 11.09.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

  • 1.1Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der haello ai GmbH, Hermannshöhe 13, 45277 Essen (nachfolgend „haello“) und ihren Kunden über die Nutzung der Lernanwendung Fluedy und der zugehörigen Kursinhalte.
  • 1.2Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Verbraucher gelten gesonderte Bedingungen.
  • 1.3Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein von haello erstelltes Angebot annimmt, insbesondere durch Unterzeichnung und Rücksendung des Angebotsschreibens oder durch Bestätigung in Textform.
  • 1.4Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, haello stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  • 1.5Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) das Angebotsschreiben, (b) der Auftragsverarbeitungsvertrag, (c) diese Nutzungsbedingungen. Die im Auftragsverarbeitungsvertrag enthaltenen Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission gehen abweichend davon stets vor.

§ 2 Leistungsgegenstand

  • 2.1haello stellt dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit den Zugang zur Lernanwendung Fluedy über das Internet zur Verfügung. Die Anwendung wird auf Servern von haello oder von haello beauftragter Dienstleister betrieben; eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib erfolgt nicht.
  • 2.2Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere die gebuchten Kurse, die Anzahl der Lizenzen und die Laufzeit, ergibt sich aus dem Angebotsschreiben.
  • 2.3haello entwickelt die Anwendung fortlaufend weiter und kann Funktionen ergänzen, ändern oder ersetzen, soweit der vertraglich vereinbarte Zweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
  • 2.4haello schuldet die Bereitstellung des Zugangs und der Kursinhalte, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg. Insbesondere wird weder das Bestehen einer Sprachprüfung noch die Anerkennung einer Berufsqualifikation, die Erteilung eines Visums oder ein sonstiger behördlicher Erfolg geschuldet.

§ 3 Lizenzen und Nutzungsrechte

  • 3.1haello räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Anwendung im vereinbarten Umfang zu nutzen.
  • 3.2Jede Lizenz berechtigt genau eine namentlich benannte natürliche Person zur Nutzung. Der Kunde benennt die berechtigten Personen bei Vertragsbeginn. Die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet.
  • 3.3Lizenzen sind an die jeweils benannte Person gebunden und nicht auf andere Personen übertragbar. Dies gilt auch, wenn eine Lizenz nicht mehr genutzt wird.
  • 3.4Der Kunde darf die Anwendung und die Kursinhalte nicht vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen, Dritten überlassen oder zur Erstellung eigener oder konkurrierender Angebote verwenden.
  • 3.5Bei erheblichem Verstoß gegen die Absätze 3.2 bis 3.4 kann haello den betroffenen Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
  • 3.6Alle Rechte an der Anwendung und an den Kursinhalten verbleiben bei haello.

§ 4 Bereitstellung, Verfügbarkeit und Support

  • 4.1haello stellt die Zugänge nach Vertragsschluss und Benennung der berechtigten Personen zeitnah bereit.
  • 4.2haello gewährleistet eine Verfügbarkeit der Anwendung von 98 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Internet. Nicht als Ausfallzeit gelten geplante Wartungsarbeiten, die haello mindestens 48 Stunden zuvor in Textform ankündigt und die außerhalb der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr (MEZ) an Werktagen liegen, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von haello liegen, insbesondere Ausfälle von Netzen oder Vorleistungen Dritter.
  • 4.3Support wird per E-Mail an support@fluedy.com zu Fragen rund um Zugang und Nutzung geleistet. Eine bestimmte Reaktionszeit wird nicht zugesagt.
  • 4.4Über die Nutzung durch die benannten Personen erhält der Kunde im vereinbarten Rhythmus einen Bericht per E-Mail; soweit im Angebotsschreiben vereinbart, kann er diese Angaben zusätzlich in einer Übersicht in der Anwendung einsehen. Bericht und Übersicht enthalten je benannter Person Angaben zu Aktivität und abgeschlossenen Lerneinheiten. Bewertungen, Punktzahlen oder Sprachniveaus einzelner Personen sowie Inhalte von Texteingaben, Sprachaufnahmen und KI-Dialogen werden dem Kunden nicht zugänglich gemacht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Angaben sicherzustellen, die betroffenen Personen zu informieren und eine etwa erforderliche Beteiligung der Arbeitnehmervertretung herbeizuführen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  • 5.1Der Kunde benennt eine Ansprechperson und teilt Änderungen unverzüglich mit.
  • 5.2Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm übermittelten Daten der berechtigten Personen zutreffend sind und dass er zu deren Übermittlung befugt ist.
  • 5.3Der Kunde weist die berechtigten Personen an, ihre Zugangsdaten geheim zu halten und nicht weiterzugeben. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung informiert der Kunde haello unverzüglich.
  • 5.4Für die für die Nutzung erforderliche Internetverbindung und ein geeignetes Endgerät ist der Kunde verantwortlich.
  • 5.5Verletzt der Kunde seine Pflichten nach Absatz 5.2, stellt er haello von Ansprüchen Dritter, insbesondere der benannten Personen, sowie von Bußgeldern und Kosten frei, die aus dieser Pflichtverletzung resultieren. Dies gilt nicht, soweit haello die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  • 6.1Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung der Zugänge, spätestens jedoch drei Monate nach Vertragsschluss, und läuft für die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit.
  • 6.2Der Vertrag verlängert sich um jeweils die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
  • 6.3Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für haello insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist oder wiederholt erheblich gegen § 3 verstößt.
  • 6.4Kündigungen bedürfen der Textform.
  • 6.5Mit Vertragsende erlöschen die Zugangsberechtigungen. haello stellt dem Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende auf Anforderung einen Abschlussbericht über den Lernfortschritt der benannten Personen in einem gängigen Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist haello zur Aufbewahrung von Lernständen nicht verpflichtet und löscht diese vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

§ 7 Preise und Zahlung

  • 7.1Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • 7.2Die Vergütung ist im Voraus für die gesamte Laufzeit fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  • 7.3Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
  • 7.4Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, kann haello den Zugang nach vorheriger Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
  • 7.5Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  • 7.6haello kann die Preise für Verlängerungszeiträume anpassen. Die Anpassung wird dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Beginn des Verlängerungszeitraums in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen zwei Wochen, gilt die Anpassung als angenommen; im Fall des Widerspruchs endet der Vertrag mit Ablauf der laufenden Periode.
  • 7.7Eine Erstattung für nicht genutzte Lizenzen oder nicht abgerufene Kursinhalte erfolgt nicht.

§ 8 Gewährleistung

  • 8.1Auf die Überlassung der Anwendung finden die Vorschriften des Mietrechts Anwendung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
  • 8.2Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
  • 8.3Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt die Umstände ihres Auftretens nachvollziehbar.
  • 8.4haello beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. haello ist berechtigt, zunächst eine Umgehungslösung bereitzustellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 9 Haftung

  • 9.1haello haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • 9.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, haftet haello der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das Dreifache der im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses für die laufenden zwölf Vertragsmonate vereinbarten Nettovergütung.
  • 9.3Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche nach Art. 82 DSGVO.
  • 9.4haello haftet nicht für das Ausbleiben eines Prüfungserfolgs, einer Berufsanerkennung oder einer behördlichen Entscheidung sowie für daraus entstehende Folgeschäden.
  • 9.5Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von haello.

§ 10 Datenschutz

  • 10.1Soweit haello personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist unter fluedy.com/avv abrufbar und Bestandteil des Vertrags.
  • 10.2Der Kunde übermittelt haello Name, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Telefonnummer der berechtigten Personen. Weitere Angaben machen die Nutzenden selbst in der Anwendung.
  • 10.3Die Verarbeitung findet grundsätzlich auf Servern in Deutschland und der Europäischen Union statt. Soweit einzelne Unterauftragsverarbeiter Daten in einem Drittland verarbeiten, erfolgt dies nur unter den Voraussetzungen von Kapitel V DSGVO. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter und etwaige Drittlandübermittlungen sind im Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführt.
  • 10.4haello verwendet Kundendaten sowie Eingaben und Lernstände der benannten Personen nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle. Eine Nutzung zu Zwecken der Verbesserung der Anwendung erfolgt ausschließlich in anonymisierter oder aggregierter Form.

§ 11 Vertraulichkeit

  • 11.1Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke dieses Vertrags. Dazu zählen insbesondere Preise und Konditionen.
  • 11.2Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
  • 11.3Die Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
  • 11.4haello darf den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenzkunden benennen.

§ 12 Höhere Gewalt

  • 12.1Ereignisse höherer Gewalt, die haello die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und großflächige Ausfälle der Telekommunikationsinfrastruktur. Die Parteien informieren einander unverzüglich.
  • 12.2Dauert die Störung länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Bereits gezahlte Vergütung wird für den nicht genutzten Zeitraum anteilig erstattet.

§ 13 Änderung dieser Bedingungen

  • 13.1haello kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage, einer höchstrichterlichen Entscheidung, einer behördlichen Anordnung oder einer Fortentwicklung der Anwendung erforderlich wird und der Kunde dadurch nicht entgegen Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung sind ausgenommen.
  • 13.2Die Änderung wird dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen; andernfalls gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit fort.

§ 14 Schlussbestimmungen

  • 14.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • 14.2Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
  • 14.3Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Essen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. haello ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  • 14.4Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  • 14.5Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung von haello in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
  • 14.6Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

haello ai GmbH · Hermannshöhe 13 · 45277 Essen

Amtsgericht Essen, HRB 36767 · USt-IdNr.: DE454858113

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